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Ablageflächen der Urnengemeinschaftsgräber auf den städtischen Friedhöfen


Die Stadt Marsberg weist daraufhin, dass bei den Urnengemeinschaftsgräbern eine individuelle Gestaltung der Grabfläche nicht möglich ist. Zum Niederlegen von Grabschmuck oder Kerzen sind lediglich die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu verwenden. In letzter Zeit wurde des Öfteren Grabschmuck und ähnliches neben den Ablageflächen abgelegt. Zukünftig werden alle Gegenstände, die nicht auf den Ablageflächen platziert wurden, in regelmäßigen Abständen abgeräumt. Dieses Vorgehen wird ab Juni 2024 umgesetzt, sodass die Möglichkeit besteht bereits niedergelegte Gegenstände selbstständig zu entfernen. Bei einer Entfernung durch den städtischen Betriebshof werden die Gegenstände direkt entsorgt.

Innerhalb von vier Wochen nach einer Beisetzung ist es zulässig, dass Grabschmuck außerhalb der Ablageflächen niedergelegt wird. Dieser muss nach diesem Zeitraum selbstständig entfernt werden.

Stand: 03.05.2024

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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