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Bericht zur Hundebestandsaufnahme


In der Vergangenheit musste immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Da nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller in Marsberg gehaltenen Hunde ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden kann, wurde seitens der Stadt Marsberg eine externe Firma mit der Durchführung einer Hundezählung im gesamten Stadtgebiet beauftragt, welche eine derartige Hundebestandsaufnahme bereits in zahlreichen anderen Kommunen vorgenommen hat. Die Durchführung dieser Hundezählung vor Ort erfolgte im Zeitraum September bis Dezember 2023 mittels einer Haustür-Befragung der Marsberger Bürger. Nicht angetroffene Bürger wurden mittels Schreiben im Briefkasten über die Hundesteuerpflicht informiert.

Nach dem Abschluss der Zählung vor Ort kann ein erstes Fazit gezogen werden:

Durch die beauftragte Firma wurden in dem Zeitraum insgesamt 9.019 Haushalte im gesamten Stadtgebiet aufgesucht. Seitens der Bevölkerung wurden keinerlei Beschwerden über die Art der Durchführung an die Verwaltung herangetragen. Es konnte in Gesprächen mit Steuerpflichtigen vielmehr festgestellt werden, dass die Hundehalter die Durchführung der Hundezählung als richtige Maßnahme angesehen haben, da das Thema der Steuergerechtigkeit bei den Marsberger Bürgern doch einen hohen Stellenwert hat.

Seit Ankündigung der Hundezählung über Pressemitteilungen im Sommer 2023 und dem Beginn der Vor-Ort-Besuche wurden 71 Steuerpflichtige nachträglich zur Hundesteuer veranlagt. Es handelt sich hierbei um Fälle, welche vor der Auswertung der Vor-Ort-Zählung angemeldet und versteuert wurden.

Die Auswertung der Vor-Ort-Zählung dauert zurzeit noch weiter an. Es sind hier noch insgesamt mehr als 680 Datensätze mit Feststellungen auf eine mögliche Anmeldung bzw. Nichtanmeldung zur Hundesteuer zu prüfen. Ein Endzeitpunkt dieser Überprüfung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.

Bei den bereits veranlagten 71 Steuerpflichtigen wurde bzw. wird gegen 34 Steuerpflichtige ein Bußgeldverfahren wegen der verspäteten Anmeldung zur Hundesteuer eingeleitet. Hierbei musste auch wieder festgestellt werden, dass etliche Steuerpflichtige die verspätete Anmeldung immer noch als ein Kavaliersdelikt ansehen und auch bei der nachträglichen Anmeldung noch versucht haben, die genauen Haltungsdaten zu verschleiern oder zu verändern. Bei den festgestellten Versuchen wurden bzw. werden diese Versuche bei der Ahndung im Bußgeldverfahren strafverschärfend bewertet und mit einer höheren Geldbuße berücksichtigt.

Leider musste auch festgestellt werden, dass Steuerpflichtige sogar mittels Straftaten versucht haben, die Hundesteuer noch nachträglich zu verkürzen. Aus diesem Grund musste durch die Stadt Marsberg eine Strafanzeige wegen einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gestellt werden. Hier ist zu erwähnen, dass die Stadt Marsberg auch in der Zukunft bei der Feststellung einer Straftat grundsätzlich einen Strafantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen und sich auch für eine konsequente Ahnung dieser Taten einsetzen wird.

Aus finanzieller Sicht ist festzustellen, dass es im Haushaltsjahr 2023 nach Abzug der Kosten für die externe Firma Mehrerträge bei der Hundesteuer von über 13.000 Euro gab. Für das Jahr 2024 betragen die Mehrerträge auch bereits mehr als 12.000 Euro anlässlich der nachgemeldeten Hunde.

Zusätzlich zu den Mehrerträgen bei der Hundesteuer gibt es auch im Haushaltsjahr 2023 und 2024 Mehrerträge im Bereich der verhängten Verwarn- und Bußgelder. Aufgrund der laufenden Verfahren kann hier jedoch keine konkrete Summe benannt werden.

Als Fazit ist somit festzustellen, dass die Hundezählung seitens der Bürger positiv aufgenommen wurde und dazu beigetragen hat, dass die Steuergerechtigkeit bei der Hundesteuer in der Stadt Marsberg weiter gewahrt werden kann. Auch ist die von den Marsberger Bürgern vielfach geäußerte Befürchtung, dass die Hundezählung als zusätzliche Belastung den allgemeinen Haushalt belastet, nicht eingetreten.

In diesem Zuge wird seitens der Stadtverwaltung Marsberg nochmals auf die Pflicht zur Anmeldung zur Hundesteuer hingewiesen. Jeder Hund ist hierbei innerhalb von
14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt der Stadt Marsberg zur Hundesteuer anzumelden. Die Anmeldung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Steueramt im Rathaus vorgenommen werden. Alternativ steht der Vordruck im Downloadbereich unter www.marsberg.de zum Herunterladen bereit. Sie können den Vordruck aber auch gerne bei der Stadt Marsberg anfordern.

Stand: 03.05.2024

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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