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Neues Baulandkataster der Stadt Marsberg


Auf der städtischen Internetseite www.marsberg.de wird das neue Baulandkataster für Wohnbauflächen sowie gewerbliche Bauflächen ab dem 03.06.2024 veröffentlicht. Alle bauwilligen Bürgerinnen und Bürger haben somit nun die Möglichkeit sich jederzeit einen Überblick über das Angebot an Wohnbauland im Stadtgebiet von Marsberg zu verschaffen.

Gemäß § 200 (3) BauGB hat die Stadt Marsberg am 29.04.2024 die Ankündigung zur Veröffentlichung des am 21.11.2023 vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Baulandkatasters öffentlich bekanntgegeben.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde eine Eigentümerbefragung durchgeführt, in welcher sämtliche Eigentümer von potentiellen Baulücken angeschrieben wurden. Derzeit besteht ein Baulandpotenzial von rund 580 Baulücken im Stadtgebiet von Marsberg, welche sich in privatem Eigentum befinden. Die Auswertung dieser Befragung ergab eine potentielle Verkaufsbereitschaft für ca. 70 Baulücken. Die überwiegende Mehrheit der befragten Eigentümer signalisierte jedoch keine Bereitschaft zu einem Verkauf.

Im Baulandkataster sind sowohl Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung als auch für eine gemischte oder gewerbliche Nutzung enthalten. Das Baulandkataster erfasst die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Zusammenhang der bebauten Ortsteile gelegenen, unbebauten sowie untergenutzten oder nur geringfügig bebauten Wohngrundstücke sowie gewerbliche Grundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder potenziell in absehbarer Zeit bebaubar wären. Dargestellt werden sowohl städtische Baugrundstücke aber auch private Grundstücke, welche potenziell zum Verkauf stehen.

Ziel ist es, dieses Baulandpotential verstärkt als Bauland zu aktivieren und potenziellen Bauherren, Architekten, Immobilienfirmen etc. die Suche nach geeigneten Baugrundstücken zu erleichtern.

Interessenten bzw. bauwillige Personen können über das Kontaktformular im Baulandkataster ihr Interesse bekunden oder sich über die zentrale E-Mailadresse liegenschaften@marsberg.de bei dem Amt für Planung und Liegenschaften der Stadt Marsberg melden und ihre Kontaktdaten hinterlegen lassen. Die Stadtverwaltung wird daraufhin den Eigentümer / die Eigentümerin der angefragten Fläche kontaktieren und gegebenenfalls die Kontaktdaten des Interessenten / der Interessentin weiterleiten. Das etwaige Kaufgeschäft ist zwischen den beiden privaten Parteien durchzuführen. Die Stadt Marsberg übernimmt keinerlei Maklertätigkeit für Baulücken.

Gesetzliche Grundlage für ein Baulandkataster ist § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch, der es den Kommunen ermöglicht, bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans zu erfassen. Veröffentlicht werden alle potenziellen Baugrundstücke, bei denen die jeweiligen Eigentümer eine potenzielle Verfügbarkeit verkündet haben sowie jene Baugrundstücke zu denen bislang keine Rückmeldung erfolgte.

Da die Darstellung im Baulandkataster nicht abschließend ist, können auch nach der Veröffentlichung des Katasters im Internet weitere Grundstücke aufgenommen und dargestellt werden.

Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer, die eine Veröffentlichung ihrer Grundstücke oder Flächen im Baulandkataster nicht wünschen, können dies der Abteilung für Planung und Liegenschaften schriftlich über die E-Mail-Adresse liegenschaften@marsberg.de mitteilen. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Stadt Marsberg verfügbar. Die jeweiligen Grundstücke werden dann aus dem Baulandkataster gelöscht.

Stand: 27.05.2024

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