Stadt Marsberg im Sauerland

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60. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle


Unterlagen zur Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus den verschiedenen Beteiligungszeiträumen als Anlage zur Beschlussvorlage 004/2017

Anlagen zum

Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Rates der Stadt Marsberg am 19.01.2017 – 18.00 Uhr

Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Rates der Stadt Marsberg am 19.01.2017 – 18.30 Uhr
 

Anlage A

Synopse der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB  -

Beteiligungszeitraum 04.08.2014 bis 05.09.2014  hier 

Anlage B

Übersicht der Abwägungsvorschläge zu  Stellungnahmen der Öffentlichkeit  im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  -

Beteiligungszeitraum 04.08.2014 bis 05.09.2014  hier

Anlage C

Synopse der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange

im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB  -

Beteiligungszeitraum 01.10.2015 bis 02.11.2015  Teil1  Teil2   Teil3

Anlage D

Synopse der eingegangenen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit

im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  -

Beteiligungszeitraum 01.10.2015 bis 02.11.2015  hier

 
Anlage E

Synopse der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange

im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB  -

Beteiligungszeitraum 25.11.2016 bis 08.12.2016  Teil1  Teil2  

Anlage F

Synopse der eingegangenen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit

im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB  -

Beteiligungszeitraum 25.11.2016 bis 08.12.2016  Teil1  Teil2  

  


Ziel der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen. Dadurch soll die Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windkraftanlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden.

Das Plangebiet erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet.

Zum Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes gehören die Begründung und ein Umweltbericht.

Die Quellen der verfügbaren umweltbezogenen Informationen sind:

-       der Entwurf des Umweltberichtes,
-       die Stellungnahme des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis vom 21.02.2014,
-       die fachbehördliche Stellungnahme des Hochsauerlandkreises vom 02.09.2014,
-       die gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz
        und Umwelt, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
        (BUND) vom 02.09.2014,
-       die Artenschutzprüfung (ASP) zur Errichtung von Windenergieanlagen bei „Meerhof“/Essentho“ im
        Stadtgebiet von Marsberg, Ingenieurbüro für Umweltplanung Schmal und Ratzbor vom März 2014,
-       Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 BNatSchG für Fledermäuse und Vögel zur geplanten Windfarm 
        Marsberg-Erlinghausen in der Stadt Marsberg, Ing. Büro Landschaft & Wasser, Landschaftsarchitekt 
        Dr. K.-H. Loske vom Januar 2014,
-       die gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz
        und Umwelt, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
        (BUND) vom 02.11.2015,
-       die Stellungnahme der Stadt Diemelstadt vom 29.10.2015
-       die Stellungnahme der NABU-Gruppe Diemelstadt vom 01.11.2015
-       die Stellungnahme von Herrn Sven Kuhl vom 24.10.2015
-       die Stellungnahmen des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 23.10.2015
        und 02.11.2015

Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Entwurf des Umweltberichtes
-       Derzeitiger Umweltzustand und Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung nach den Schutzgütern (Schutzwürdigkeit des Bodens,
Überbauung), Wasser (Grundwasserschutz, Schutzvorrichtungen bei evtl. Störfällen der Windenergieanlagen), Klima/Luft (Reduzierung der Windgeschwindigkeit im Nahlaufbereich der Windenergieanlagen und Luftverwirbelungen), Arten und Lebensgemeinschaften (in erster Linie Vögel und Fledermäuse), Landschaftsbild (Veränderungen der Proportionen des Landschaftsbildes in unmittelbarer Nachbarschaft der Windenergieanlagen und Fernwirkung), Mensch und Gesundheit (Schall- und Schattenschlagimmissionen, Lichteffekte, optische Wirkungen durch die Anlagen), Kultur- und Sachgüter; Zusammenfassendes Gutachten „Artenschutz“ des Büros WWK vom 12.10.2016
-       Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern;
-       Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen;
-       Umweltwirkungen geprüfter Planungsalternativen;
-       Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Stellungnahme des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis
-       Erfassung und Bewertung von Wiesenweihen- und Rotmilanpopulationen im Bereich Meerhof/Essentho

Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
-       Erfassung und Bewertung von planungsrelevanten Arten im gesamten Stadtgebiet

Fachbehördliche Stellungnahme des Hochsauerlandkreises:
-       Fachbehördliche Anregungen zum Immissionsschutz, zum Landschaftsschutz und zum  Artenschutz

Artenschutzprüfung (ASP) zur Errichtung von Windenergieanlagen bei „Meerhof/Essentho“ im Stadtgebiet von Marsberg, Ingenieurbüro für Umweltplanung Schmal und Ratzbor.
-       Artenschutzrechtliche Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse

Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 BNatSchG für Fledermäuse und Vögel zur geplanten Windfarm Marsberg-Erlinghausen in der Stadt Marsberg, Ing. Büro Landschaft & Wasser, Landschaftsarchitekt Dr. K.-H. Loske
-       Artenschutzrechtliche Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse

Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 02.11.2015
-       Erfassung und Bewertung von planungsrelevanten Arten im gesamten Stadtgebiet

Stellungnahme der Stadt Diemelstadt vom 29.10.2015
-       Erfassung und Bewertung von planungsrelevanten Arten im Bereich  nördlich Erlinghausen

Stellungnahme der NABU-Gruppe Diemelstadt vom 01. November 2015
-       Erfassung und Bewertung von planungsrelevanten Arten im Bereich nördlich Erlinghausen

Stellungnahme von Herrn Sven Kuhl vom 24.10.2015
-       Erfassung und Bewertung von planungsrelevanten Arten im Bereich der vier geplanten Konzentrationszonen  

Stellungnahmen des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
-     Erfassung und Bewertung von Sach- und Kulturgütern und Denkmälern im Stadtgebiet

          Karten:

         Umweltbezogene Informationen:

                 Anlage 1.2
                
Anlage 1.3
                 Anlage 1.4


Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



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