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Osterfeuer können stattfinden!
Aufgrund der bis Karsamstag vorhergesagten Regenfälle, wird die Stadt Marsberg das Abbrennen der Osterfeuer nicht untersagen. Die Entscheidung, die Feuer abzubrennen, liegt somit im Ermessen der jeweiligen Veranstalter.
Damit die Osterfeuer auch in diesem Jahr den Bestimmungen des Tierschutzes, des Abfallrechts und der Luftreinhaltung entsprechen, gibt das Ordnungsamt folgende Hinweise und Tipps:
- GEFAHREN VERMEIDEN! Das genehmigte Osterfeuer darf nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Wegen oder Anpflanzungen entzündet werden. Das Abbrennen ist auf die Abendstunden am Karsamstag und die beiden Osterfeiertage beschränkt. In einem breiten Ring um das Feuer herum dürfen sich keine brennbaren Materialien befinden. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen vollständig erloschen sein.
- TIERSCHUTZ BEACHTEN! In den frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuern nisten oft Vögel, Kleinsäuger oder Insekten. Damit diese nicht qualvoll ersticken, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten, damit sich Kleintiere in Sicherheit bringen können.
- KEINE ABFÄLLE VERBRENNEN! Es versteht sich von selbst, dass ein Osterfeuer nicht zur Entsorgung von Abfällen oder Materialien wie Sperrholz, Hausmüll, Papier, Kunststoffen, Reifen oder behandeltem Holz missbraucht werden darf.
- LUFTBELASTUNG VERHINDERN! Verbrannt werden darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, um übelriechenden und schädlichen Qualm zu vermeiden. Das Anfeuern mit Benzin oder ähnlichen Substanzen ist nicht zulässig. Bei aufkommendem Wind sind Schutzmaßnahmen bis hin zum Löschen des Feuers zu ergreifen.
Stand: 16.04.2025