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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Anschluss- und Benutzungszwang
Jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in der Enwässerungssatzung verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.
Stadtwerke Marsberg
Stadtwerke
In der Hameke 1b
34431 Marsberg
Herr Siebrecht, P.
Telefon: (0 29 92) 602 277
Telefax: (0 29 92) 602 201 277
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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