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In bestimmten Gebäuden und Einrichtungen sind Brandschauen durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen. Werden solche festgestellt, ergehen entsprechende Anordnungen an die jeweiligen Verantwortlichen. Ziel der Brandschau ist es, der Entstehung von Bränden sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen.
Zuständig für die Brandschauen ist die Stadt Marsberg. Sie hat zur Durchführung der Brandschauen besonders ausgebildete Brandschutztechniker beauftragt.
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
Amt für Bürgerdienste und Ordnung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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