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Dienstleistungen

Marktveranstaltungen

Marktveranstaltungen werden auf Antrag durch die Örtl. Ordnungsbehörde festgesetzt.

Der Antrag auf Festsetzung ist ca. 4-6 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Gebühren

Für die Festsetzung einer Marktveranstaltung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich u.a. nach der Art und dem Umfang der Veranstaltung.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



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