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Marsberger Bürgerinnen und Bürger können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein im Bürgerbüro beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischereiprüfung abgelegt haben.
Für die Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Foto sowie das Zeugnis über die Fischereiprüfung benötigt.
Jugendliche können ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischereiprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen. Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten sowie ein Foto sind erforderlich.
Informationen zur nächsten Fischereiprüfung sowie der Vorbereitungskurse erhalten Sie beim Hochsauerlandkreis Meschede sowie im Bürgerbüro Marsberg.
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
Jugendfischereischein 8,00 Euro
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW
Amt für Bürgerdienste und Ordnung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Frau Kloke, U.
Telefon: (0 29 92) 602 228/240/241
Telefax: (0 29 92) 602 295
Email: Email senden
Frau Lorson, J.
Telefon: (0 29 92) 602 228
Telefax: (0 29 92) 602 295
Email: Email senden
Frau Schröder, A.
Telefon: (0 29 92) 602 228/240/241
Telefax: (0 29 92) 602 295
Email: Email senden
Frau Wittek, B.
Telefon: (0 29 92) 602 228/240/241
Telefax: (0 29 92) 602 295
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Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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