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Ein Wild-/Jagdschaden an einer landwirtschaftlichen Fläche ist von dem Geschädigten binnen zwei Wochen, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, anzumelden. Die Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in deren Gebiet die geschädigte Fläche liegt.
Ersatzpflichtig sind Wildschäden, die durch folgende Wildarten verursacht wurden:
Ersatzpflichtig sind Schäden
Ersatzberechtigt ist der Nutzungsberechtigte, der Bewirtschafter des geschädigten Grundstücks.
Ersatzpflichtig sind die Jagdgenossenschaft, der Eigenjagdbesitzer oder der Jagdpächter.
Amt für Bürgerdienste und Ordnung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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