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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Elternbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen
Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten (Rechtl. Grundlage: Kinderbildungsgesetz KiBiZ). Die Beitragssätze werden per Satzung durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises festgesetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ist maßgeblich von folgenden zwei Faktoren abhängig:
Die monatlichen Beiträge liegen z. Zt. zwischen 26,00 und 405,00 . Bei Jahreseinkünften bis 15.000,00 ist kein Beitrag zu entrichten. Vereinfacht ausgedrückt zählen alle Einnahmen zu den Einkünften. Dies gilt nicht für Kindergeld bzw. Elterngeld. Das Elterngeld zählt jedoch zum Einkommen, soweit es 300,00 monatlich übersteigt.
Wird gleichzeitig ein Geschwisterkind in einer Tageseinrichtung für Kinder betreut, ist dieses beitragsfrei!
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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