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Dienstleistungen

Wasserleitungshausanschluss

Der Haus- und Grundstücksanschluss der Wasserleitung besteht aus der Verbindung des verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetztes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Grunstücksanschluss ist dabei der Teil der Anschlussleitung von der Abzweigstelle des versorgungsnetzes bis zur Grundstücksgrenze. Hausanschluss ist der Teil der Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperrvorrichtung.

Örtliche Gesetzgrundlagen

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



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