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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Standrohr mit Wasserzähler
Soweit die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage über Standrohrwasserzähler erfolgt, wird neben der Verbrauchsgebühr eine Grund- und Leihgebühr erhoben. Sofern das bezogene Wasser nach Gebrauch der öffentlichen Kanalisation zugeleitet wird, fallen zusätzliche Kanalbenutzungsgebühren an.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung §9
Stadtwerke Marsberg
Stadtwerke
In der Hameke 1b
34431 Marsberg
Frau Guisado, A.
Telefon: (0 29 92) 602 280
Telefax: (0 29 92) 602 282
Email: Email senden
Herr Kupitz, D.
Telefon: (0 29 92) 602 274
Telefax: (0 29 92) 602 201 274
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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