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Dienstleistungen
Einschulung
Synonym(e): Schulpflicht
Wer meldet ein Kind zur Einschulung an?
- Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert das Schulverwaltungsamt die Eltern aller schulpflichtigen Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Diese können bei der Grundschule erfragt oder der örtlichen Presse entnommen werden. Weitere Informationen zum Verfahren oder auch zu eventuell bestehenden Schuleinzugsbezirken beantwortet ebenso das Schulverwaltungsamt.
Wann erfolgt die Einschulung?
- In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt.
Wann wird mein Kind schulpflichtig?
- Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30.09. das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig.
Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist.
Alle Kinder, die am 01. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Wann kann mein Kind zurückgestellt werden?
- "Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen." (§ 35 Abs. 3 Schulgesetz)
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?
- Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
Werden bei der Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse vorausgesetzt?
- Wenn sich bei der Anmeldung zur Grundschule Hinweise ergeben, dass das Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.