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Im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde können Belastungen eingetragen werden, die u.a. eine weitergehende Bebauung der Grundstücke ermöglich.
Bei der Prüfung eines Bauantrages kann sich herausstellen, dass ein Bauvorhaben nur genehmigungsfähig ist, wenn zugunsten des Baugrundstückes eine Baulast eingetragen wird. Die Baulast, z.B. für eine Zuwegung, wird in das Baulastenverzeichnis bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingetragen. Hier können Sie auch erfragen welche Belastung evtl. für Ihr Grundstück besteht:
Hochsauerlandkreis
Untere Bauaufsichtsbehörde
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon
Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde erhoben.
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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