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Die Gemeinde ist für die Organisation der Wahlen in ihrem Gemeindegebiet zuständig. Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von dem Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.
Europawahl-, Bundeswahl-, Landeswahl- und Kommunalwahlgesetz
Amt für Bürgerdienste und Ordnung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Herr Sauerland, P.
Telefon: (0 29 92) 602 238
Telefax: (0 29 92) 602 201 238
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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