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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Tod - Beurkunden eines Sterbefalles
Bei einem Todesfall in der Familie sind die Gedanken der Hinterbliebenen oft nur dem schmerzlichen Ereignis zugewandt. Dies ist verständlich. Dennoch, bei einem Sterbefall sind vielfältige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, zu regeln. Wer darüber Bescheid weiß, dem mag es besser gelingen, alle Aufregung, die damit verbunden ist, in Grenzen zu halten.
Verstirbt eine Person in Marsberg, so erfolgt die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt Marsberg. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
Falls der Tod nicht in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist, kann der Sterbefall mündlich angezeigt werden. Dieses kann sowohl durch einen Angehörigen als auch durch den Bestatter erfolgen. Die anzeigende Person muss sich gegenüber dem Standesbeamten mit dem Personalausweis oder dem Reisepass ausweisen.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente
Gebühren entstehen für darüber hinaus ausgestellte Urkunden:
§ 28 Personenstandsgesetz
Standesamt
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Frau Hundt, A.
Telefon: (0 29 92) 602 227
Telefax: (0 29 92) 602 201 227
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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