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Gesundheit


Fragen zur ärztlichen Versorgung
sind an das Sozialamt der Stadt Marsberg zu richten.

Ärztliche GrundversorgungLeistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Der Behandlungsanspruch wurde vom Gesetzgeber in § 4 AsylLG auf folgende Sachverhalte begrenzt:

Im Krankheitsfall erhalten Asylbegehrende die verordneten Medikamente.

Hilfe für von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen

Von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen können das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundes in Anspruch nehmen. Das Hilfetelefon kann bei Bedarf einen externen Dolmetscherdienst einschalten. Frauen, die nicht ausreichend deutsch sprechen, können sich jederzeit direkt mit ihrem Anliegen an das Hilfetelefon wenden, auch wenn sie bereits Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen vor Ort haben.

Telefon: 0800/116 016    vertraulich, kostenfrei, mehrsprachig – rund um die Uhr
www.hilfetelefon.de

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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