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Start » Bürger » Flüchtlingsangelegenh. » Kontoeröffnung durch Flüchtlinge
Für die Eröffnung eines Basiskontos ist die Aufenthaltsgestattung oder die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) in Verbindung mit einer Meldebescheinigung und einer Zuweisungsbestätigung der Bank/Sparkasse vorzulegen.
Festzuhalten ist aber, dass die Banken weiterhin die Eröffnung eines Kontos verweigern können.
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Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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